Bestattungenformen
Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Liegt keine Willenserklärung vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.
Lebenspartner (ohne amtliche Eheschließung) haben gesetzlich auch Entscheidungsrecht. Hier ist eine aber trotzdem eine schriftliche Willenserklärung zu empfehlen.
Folgende Bestattungsarten sind heutzutage üblich bzw. in Ratingen möglich: