Erdbestattungen

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung.

Es gibt verschiedene Grabarten, die zur Auswahl stehen:

Reihengräber:
In Reihen angelegte Einzelgrabstätten ohne Einfassung, in denen nur ein Sarg bestattet werden kann. Sie werden der "Reihe nach" belegt und können somit nicht ausgewählt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit können sie nicht nach erworben werden.

Wahlgräber:
Diese Grabstellen können selbst "ausgewählt" werden. Erstkauf 30 Jahre, nach Ablauf des Nutzungsrechts ist ein Nacherwerb möglich, auch ohne eine aktuelle Beisetzung. In der Regel nimmt eine Wahlgrabstelle einen Sarg auf. Es können auch mehrstellige Grabstätten erworben werden, z.B. ein Doppelgrab mit zwei Grabstellen nebeneinander. Urnenbeisetzungen sind zusätzlich möglich.

Werden in das erworbene Grab weitere Särge oder Urnen beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des Verstorbenen mit abgedeckt wird.

Anonymes Rasengrab:
Bestattung auf einer einheitlichen Rasenfläche, auf der die einzelne Grabstelle nicht gekennzeichnet wird. Bei der Beisetzung dürfen die Angehörigen nicht teilnehmen. Eigener Grabschmuck oder Grabmale sind nicht möglich. Diese Grabstelle werden nur auf den kommunalen Friedhöfen angeboten. Die Friedhofsverwaltung kümmert sich um die Pflege der Wiese.