Einschränkungen & Möglichkeiten

Zum jetztigen Zeitpunkt sind die Vorgaben für Bestattungen und Trauerfeiern kaum noch eingeschrägt.

Kirchen und Trauerhallen auf allen Ratinger Friedhöfen sind wieder für Trauerfeiern geöffnet. Ein Mundschutz ist bei der Trauerfeier weiterhin verpflichtend.

In unserer Ratinger Trauerhalle dürfen unsere Kunden aktuell nur bis 100 Personen zu Trauerfeiern sitzend einladen. Auch hier ist das Tragen eines Mundschutzes Pflicht. Wir halten Handdesinfektionsmittel für Trauergäste bereit.

Laut Coronaverordnung des Landes NRW gibt es bei Trauerfeiern auf Friedhöfen im Freien keine Beschränkungen mehr.

In den Friedhofshallen dürfen nur soviele Trauergäste rein, wie Sitzplätze vorhanden sind. Es dürfen aber beliebig viele Trauergäste vor der Halle beiwohnen. Die meisten Trauerhallen haben Aussenlautsprechen. Die Türen der Hallen bleiben für eine gute Belüftung geöffnet.

Vor dem Betreten der Trauerhallen sind die Hände zu desinfizieren. Wer einmal auf einem Stuhl platzgenommen hat sollte den Platz nicht mehr verlassen oder wechseln.

Dies alles soll weiterhin helfen die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und Risikogruppe vor der Ansteckung zu schützen.

(Stand: Sommer 2022)